Voraussetzungen für Begleit-Fahrer :
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
- maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Die Begleitperson sollte dich zur Antragstellung begleiten.
Gebühren für einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis:
Normaler Antrag | 43,40 € |
„Begleitetes Fahren ab 17″ | + 7,50 € |
pro Begleitperson | + 9,00 € |
Die Begleitperson muss sich im Rahmen der Antragsstellung mit folgenden Punkten einverstanden erklären:Zusätzlich wird bei der Antragsstellung eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter, sowie eine Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) der Begleitperson(en) benötigt.
- zu ihrer Benennung als Begleitperson für den angegebenen Antragssteller
- zur Einholung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister