Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Gleiches gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Bei Verstoß sind folgende Sanktionen vorgesehen:
- Bußgeld von 125 bis zu 1000 €
- zwei Punkte in Flensburg
- Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
Wer seine Probezeit durch ein nicht alkoholbedingtes Vergehen z.B. nach Katalog A bereits verlängert hat, befindet sich vier Jahre in der Probezeit. Egal wie alt derjenige ist, für ihn gilt das absolute Alkoholverbot bis zum Ablauf seiner Probezeit.