Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren

Durch eine neue Bestimmung in der Fahrerlaubnis-Verordnung ist es möglich geworden, den Führerschein in den Klassen B und BE bereits im Alter von 17 Jahren zu erwerben. Bedingung ist, dass Führerschein-Neulinge ausschließlich in Begleitung einer namentlich benannten Person fahren.

Begleit-Fahrer kann werden, wer

  • das 30. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und
  • im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet ist.

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Fahrzeugs zu vermitteln. Sie soll Rat erteilen und Hinweise geben, die zur Sicherheit des Fahrers beitragen.

Die Begleitperson darf den Führerscheininhaber in bestimmten Situationen NICHT begleiten. Das ist der Fall, wenn sie

  • 0.25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0.5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat
  • unter Drogeneinfluss steht.

Dem Antrag auf Führerscheinerwerb im Alter von 17 Jahren muss eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter und die Kopie des Führerscheins der Begleitperson beigelegt werden.