Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Voraussetzungen für Begleit-Fahrer :

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
  • maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Die Begleitperson sollte dich zur Antragstellung begleiten.

Gebühren für einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis:

Normaler Antrag43,40 €
„Begleitetes Fahren ab 17″+ 7,50 €
pro Begleitperson+ 9,00 €

Die Begleitperson muss sich im Rahmen der Antragsstellung mit folgenden Punkten einverstanden erklären:Zusätzlich wird bei der Antragsstellung eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter, sowie eine Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) der Begleitperson(en) benötigt.

  • zu ihrer Benennung als Begleitperson für den angegebenen Antragssteller
  • zur Einholung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister